Altera Genus Immobilien GmbH

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Wann gilt eine Immobilie als Denkmal?

Als Denkmäler, d.h. denkmalgeschützte Objekte gelten all jene Immobilien, die in der sogenannten Denkmalliste registriert sind. Die Voraussetzungen, die für die Aufnahme in diese Liste erfüllt werden müssen, sind ganz klar im Denkmalschutzgesetz geregelt. Die Klassifizierung als Denkmal erfolgt durch das Amt für Denkmalschutz. Das Objekt muss die Voraussetzungen eines sogenannten Baudenkmals erfüllen und erhält ab diesem Zeitpunkt die wichtige Zuordnung als erhaltungswürdiges Denkmal. Diese Voraussetzungen sind Alter, Geschichte des Gebäudes, die Lage, der Erbauer, legendäre Bewohner, besondere Architektur oder Baukunst einer jeweiligen Epoche wie Gotik, Renaissance, Jugendstil, etc. Sie prägen das Stadtbild oder eine Landschaft und sind daher besonders wertvoll.

Aus diesen Gründen sichert der Staat unter anderem all jene Gebäude in Deutschland ab, die als besonders schützenswert gelten.

Entscheidet man sich für den Kauf einer solchen Immobilie, kann man mit besonderen Förderungen rechnen, wenn die Denkmalauflagen beachtet werden.

Diese Objekte sind in ihrer Gesamtheit nicht duplizierbar.

Gründe für eine Investition

Seit jeher gilt die Investition in Wohnraum als sichere und beliebte Altersvorsorge. Besonders eine denkmalgeschützte Immobilie mit ihrem hohen Rendite-Potenzial ist dabei sehr begehrt. Momentan kann man solche Immobilien in Deutschland noch zu marktgerechten Preisen erwerben. Eine Wertsteigerung ist daher sehr wahrscheinlich. Zudem ist das damit verbundene Risiko sehr gering. Die Rendite, die hier erzielt werden, liegen meist deutlich höher als bei vergleichbaren Wertanlagen.

Eine denkmalgeschütze Wohnung ist immer ein Unikat mit besonderem Flair – durch ihre historischen Elemente, ihre Lage und Individualität.

Der Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie bringt unter anderem folgende Vorteile mit sich:

  • natürlicher Inflationsschutz (Sachwertanlage)
  • höchste steuerliche Förderung
  • hohe Sicherheit
  • hohe Renditen (Miet- und Steuerrendite)
  • Gewinne aus Immobilien sind steuerfrei (Spekulationsfrist)
  • keine Abgeltungssteuer

Investition, Steuern und Rendite

Nach der Gesetzesänderung zum 01.01.2006 ist die denkmalgeschützte Immobilie die letzte verbliebene Möglichkeit gezahlte Steuern in eigenes Vermögen umzuwandeln. Die hochattraktive Möglichkeit bis zu ca. 70% des Kaufpreises verteilt über 12 Jahre (bei Kapitalanlage §7i EStG) und 10 Jahre (bei Eigennutzung §10f EStG) steuerlich geltend zu machen führen dazu, dass sich das Finanzamt in einer Höhe zwischen ca. 20% (Eigennutzer) und ca. 40% (Kapitalanleger) in diesem Zeitraum am Kauf der Immobilie je nach persönlicher Steuerbelastung beteiligt.

Sämtliche Kosten für die Kernsanierung dieser Objekte werden vom Amt für Denmalschutz geprüft und genehmigt. Somit werden diese als Werbungskosten anerkannt. Diese sogenannten Sanierungskosten sind innerhalb von 12 Jahren zu 100% bzw. zu 90% (als Eigennutzer) steuerlich absetzbar.

Als Kapitalanleger profitieren Sie darüber hinaus noch über folgende Aspekte:

  • Altbausubstanz wird bei einem Denkmal (Baujahr vor 1925) mit 2,5% p.a. auf 40 Jahre (§7.4 2b EStG) abgeschrieben
  • Stellplätze oder Carports werden als Neubau mit 2,0% p.a. auf 50 Jahre (§… EStG) abgeschrieben
  • Einbauküchen werden mit 10% p.a. auf 10 Jahre abgeschrieben
  • Durch Vermietung (Erstbezug nach Kernsanierung) gute Mietrendite

Wie sich diese steuerlichen Vorteile in Verbindung mit einer guten Mietrendite und histoisch niedrigem Zinsniveau (garantiert auf 10 bis 20 Jahre) wirtschaftlich hervorragend Auswirken, zeigen wir Ihnen in unserer Beispielrechnung.

Vereinfachte Darstellung möglicher Steuerersparnisse und Renditeaspekte für Ledige:

Grundlage dieser Vereinfachten Zahlenbeispiele: Ledig – mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen in Höhe von 60.000,- € p.a. Zuzüglich 8 % p.a. Kirchensteuer, zuzüglich Solidaritätszuschlag. Kauf einer 2-Zimmer-Wohnung mit ca. 74 qm Wohnfläche, einem Carport und einer hochwertigen EBK. Gesamtkaufpreis 267.900,- €. Eigenkapital in Höhe der Kaufnebenkosten

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Vereinfachte Darstellung möglicher Steuerersparnisse und Renditeaspekte für Verheiratete:

Grundlage dieser Vereinfachten Zahlenbeispiele: Verheiratet – mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen in Höhe von 120.000,- € p.a. Zuzüglich 8 % p.a. Kirchensteuer, zuzüglich Solidaritätszuschlag. Kauf einer 3-Zimmer-Wohnung mit ca. 96 qm Wohnfläche, einem Carport und einer hochwertigen EBK. Gesamtkaufpreis 344.900,- €. Eigenkapital in Höhe der Kaufnebenkosten

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